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Eine Klinik der Deutschen Rentenversicherung Rheinland

Wunsch- und Wahlrecht

Sie möchten eine Reha in unserer Lahntalklinik machen? Dann nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht!

Wir möchten Sie dabei unterstützen, von Ihrem Recht Gebrauch machen zu können, sich selber für Ihre Wunschklinik entscheiden zu können. Sie erfahren, was sich hinter dem Wunsch- und Wahlrecht verbirgt, wie Sie es ausüben und was die Voraussetzungen für Ihre Bewilligung sind. Als Ergänzung für Ihren Reha-Antrag haben wir Ihnen ein Musterformular für Ihre Wunschklinik Lahntalklinik erstellt:

 

Formular Wunsch- und Wahlrecht Lahntalklinik

Sie möchten eine Reha beantragen und diese in einer Klinik Ihrer Wahl durchführen? Das ist grundsätzlich möglich. Das Sozialgesetzbuch IX sieht in Paragraf 8 vor, dass der Kostenträger Ihrer Rehabilitation, beispielsweise Ihre Rentenversicherung, Krankenkasse oder Unfallversicherung, Ihren berechtigten Wünschen nachkommen muss. 

 

Sie haben demnach das Recht, sich die Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationär – selbst auszusuchen. Sie müssen nicht dem Vorschlag Ihres Kostenträgers folgen oder sich an von diesem zur Verfügung gestellte Klinik-Listen halten. 

Sie können Ihren Wunsch für eine Klinik Ihrer Wahl bereits mit dem Einreichen des Reha-Antrags angeben. Hierfür verwenden Sie das von uns bereitgestellte Formular "Wunsch- und Wahlrecht für die Lahntalklinik". Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben, können Sie das Formular nachträglich einreichen.

 

Formular "Wunsch- und Wahlrecht für die Lahntalklinik"

 

Sollte Ihr Reha-Antrag bereits bewilligt sein, ist es immer noch möglich, Ihr Wunsch- und Wahlrecht wahrzunehmen. Hierfür haben wir Ihnen ein Formular für einen "Antrag auf Änderung der zugewiesenen Rehaklinik" vorbereitet. Füllen Sie dieses aus und senden Sie es an den Kostenträger Ihrer medizinischen Rehabilitation: 

 

Antrag auf Änderung der zugewiesenen Rehaklinik

Bei der Wahl Ihrer Wunschklinik sollten medizinische Gründe stets vorrangig berücksichtigt werden. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Die Behandlungsschwerpunkte und Therapiemöglichkeiten Ihrer Wunschklinik sind auf Ihre Krankheit ausgerichtet und spezialisiert.
  • Die Rehaklinik deckt auch Nebenerkrankungen mit ab, die Ihr Krankheitsbild gegebenenfalls betreffen.
  • Die Rehaklinik ist in der Nähe zu Ihrem Wohnort.
  • Das Klima am Klinikstandort (Lage am Meer, Luftkurort) ist für Ihren Behandlungserfolg vorteilhaft.

 

Doch auch persönliche Gründe spielen bei der Wahl der Wunschklinik eine Rolle, wie zum Beispiel:

  • Sie möchten räumlichen und gegebenenfalls auch psychischen Abstand von Ihrer gewohnten Umgebung gewinnen.
  • Sie möchten eine Begleitperson mitnehmen und in der gewünschten Rehaklinik ist dies möglich.
  • Die Wunschklinik bietet eine Umgebung, die Ihrem Alter, Ihrer Religion, Kultur oder Familiensituation entspricht.

Es kann passieren, dass Ihr Antrag für eine Wunschklinik abgelehnt und Ihnen eine andere Rehaklinik vorgeschlagen wird. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die gewünschte Klinik für Ihre Indikation nicht geeignet ist oder zwingende strukturelle Anforderungen nicht erfüllt werden.

 

Sollten die genannten Gründe für Sie nicht nachvollziehbar sein, kann es sich lohnen, Widerspruch einzulegen. Hier gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass Sie die Widerspruchsfrist von vier Wochen einhalten. Wir haben für Sie ein Formular vorbereitet, welches Sie für Ihren Widerspruch nutzen können. Sie können dieses Formular noch mit weiteren Gründen, die für Ihre Wunschklinik sprechen, ergänzen.

 

Formular Widerspruch bezüglich der Ablehnung des von mir ausgeübten Wunsch- und Wahlrechts

Lahntalklinik
Erkrankungen der Bewegungsorgane

Adolf-Bach-Promenade 11
56130 Bad Ems

 

Kontakt

Telefon: 02603 / 976-01
Telefax: 02603 / 976-1961

E-Mail: verwaltung@.lahntalklinik.de

 

Ihr Weg in die Reha

Allgemeines

Antrag Heilverfahren

Antrag Anschlussrehabilitation

Wunsch- und Wahlrecht

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